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Liebe Kommiliton*innen,
in den letzten Tagen haben uns vermehrt Studierende erreicht, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanziellen Notlage geraten sind. Das kann unter anderem daran liegen, dass sie die staatliche Überbrückungshilfe nicht oder nicht ausreichend erhalten oder ihren Job aufgrund von Corona verloren haben.
Der AStA der Hochschule Niederrhein hat deshalb gemeinsam mit dem Präsidium der Hochschule einen Nothilfefonds für Studierende eingerichtet, die aufgrund von diesen finanziellen Schwierigkeiten ihr Studium eventuell nicht fortsetzen können. Einmalig und ohne Rückzahlungspflicht sollen so bis zu 500€ an Studierende in Notlage vergeben werden.
Diese Hilfen werden durch den AStA Vorstand und den Senatspräsidenten Herr Dr. Oecking vergeben und durch beide Gremien gleichermaßen überprüft werden.
Anträge können ab sofort und bis spätestens zum 30.04.2021 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt so schnell wie möglich nach Antragseingang und anschließender Prüfung.
Die Anträge müssen postalisch an das AStA Büro in Krefeld West geschickt werden:
Adlerstr. 35 - 47798 Krefeld
Zum Antrag für die staatliche Überbrückungshilfe gehts hier:
Überbrückungshilfe für Studierende
WICHTIG:
Achtet bitte darauf das eure Unterlagen vollständig sind! Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und die Dauer der Bearbeitung kann sich deutlich verlängern!
Was wir von euch benötigen:
Liebe Kommiliton*innen,
wir freuen uns, dass wir so vielen von euch helfen konnten. Leider sind die Gelder des Corona-Nothilfe-Fonds aber nun aufgebraucht und deshalb können wir leider keine weiteren Anträge annehmen.
Wir stehen in Kontakt mit der Hochschule und beraten uns derzeit, wie es mit der Corona-Nothilfe in Zukunft weitergehen wird und wie wir euch im nächsten Semester wieder unterstützen zu können.
Wenn ihr irgendetwas auf dem Herzen habt, dann schreibt uns gerne bei Instagram oder per Mail.
Vielen Dank! Euer Asta-Team :)
Der/Die Antragssteller*in muss zum Zeitpunkt der Auszahlung immatrikuliert sein.
Darüber hinaus trifft eines oder mehrere der folgenden Kriterien auf dich zu:
Für detaillierte Informationen, lest bitte die "Häufig gestellten Fragen".
Spendenkonto des AStA der Hochschule Niederrhein
Sparkasse Mönchengladbach
IBAN: DE53 3105 0000 1003 2398 92
BIC: MGLSDE33
Bitte überweisen Sie mit folgendem Verwendungszweck:
Notfallfonds – Mustermann, Erika, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt.
Dann kann der AStA direkt die entsprechenden Zuwendungs-bestätigungen ausstellen.
Der AStA erstellt bei Spenden ab 200 Euro eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung). Bis zu diesem Betrag genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung.
Du hast Probleme mit deinem Vermieter oder deiner Wohnsituation?
Unsere Mietberatung hilft dir gerne weiter!
Die Einkommensgrenze liegt bei 861 € bzw. orientiert sie sich an deinem BAföG Höchstsatz. Dieser Wert ist ein Richtwert und wird in jedem Fall individuell anhand der finanziellen Situation vom Vorsitz des AStA und dem Senatspräsidenten geprüft.
Sämtliche Einnahmen, also auch Überweisungen der Eltern, von Freund*innen oder von sonstigen Konten.
Ja, BAföG zählt als Einkommen.
Ja. Sollte es sich dabei nicht um „dein“ Kindergeld, sondern das deines Kindes handeln, keine Sorge: Dein Kind ist eine zusätzliche Person im Haushalt und wird entsprechend in der Einkommensgrenze berücksichtigt.
Ja, unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige oder regelmäßige Zahlung handelt.
Ja, das Darlehen wird in Nothilfe umgewandelt, sodass keine Schulden entstehen. Liegt der Darlehensbetrag unter 500 € kann die Differenz ausgezahlt werden.
Ja, die Rückerstattung des Semestertickets wird allerdings als Einkommen angerechnet.
Wir berechnen das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate bis zum Vortag der Antragsstellung.
Beispiel:
Nein, wir benötigen eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben. Der Kontostand sagt darüber nichts aus. Bitte achte darauf, dass du drei komplette Monate an Kontoauszügen deinem Antrag hinzufügst.
Es müssen alle Konten angegeben werden. (PayPal, alle Girokonten etc.)
Nein, denn es muss für uns nachvollziehbar sein, dass kein Geld von anderen oder weiteren eigenen Konten überwiesen oder bezogen wird.
Ja, zusätzlich musst du die Erklärung, die dem Antrag beigefügt ist, unterschreiben.
Hier könnt ihr in eigenen Worten alles reinschreiben und anhängen, was euch in diese finanzielle Notlage gebracht hat.
Ja, hier wird deine finanzielle Situation individuell geprüft.
Bei weiteren Fragen melde dich bitte unter der E-Mail-Adresse coronahilfe@asta.hn
Webschulstr. 20
41065 Mönchengladbach
Montag – Donnerstag:
10:00 - 14:00 Uhr
Adlerstr. 35
47798 Krefeld
Montag – Donnerstag:
11:00 - 15:00 Uhr
Montag – Donnerstag
11:00 – 15:00
Reinarzstr. 49, Raum AE 31f
47805 Krefeld
Dienstag: 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 12:00 - 15:00 Uhr
E-Mail-Adresse für allgemeine Fragen:
Fragen zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags bitte ausschließlich an:
Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie sind unsere Büros leider nur unregelmäßig geöffnet.
Leider können wir keine durchgängige Besetzung der Telefone garantieren.
Erreichen kannst Du uns weiterhin per E-Mail und über Instagram und Facebook.