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Die Sozial- und Finanzierungsberatung des AStA steht euch in jeglichen sozialen und finanziellen Notlagen zur Seite. Unsere Referent*innen sind eure erste Anlaufstelle für Sorgen, Ängste und Probleme. Wir bieten euch individuelle Beratung und Unterstützung, sei es bei Auseinandersetzungen mit Personen, Ämtern, Versicherungen oder bei der Jobsuche. Bei Bedarf begleiten wir euch zu Behördengängen und helfen dabei, passende Lösungen zu finden. Bei finanziellen Notlagen gibt es zudem die Möglichkeit auf ein zinsfreies Darlehen. Wir lassen euch nicht hängen.
Schon wieder ein finanzieller Engpass? Fragst du dich, ob du Anspruch auf BAföG hast? Auch in Sachen Studienfinanzierung kennen wir uns aus. Wir unterstützen euch bei allen Fragen zur Finanzierung eures Lebensunterhalts. Egal ob es um Finanzierungsmöglichkeiten, Studienkredite, Darlehen, BAföG-Berechtigung oder Nebenverdienstmöglichkeiten geht- wir sind für euch da.
Unsere Beratung erfolgt stets individuell und lösungsorientiert. Zögert nicht, uns bei Problemen oder Fragen zu kontaktieren. Wir sind für euch da und lassen euch nicht hängen.
Grundsätzlich kannst du mit all deinen Sorgen und Problemen in die Beratung des AStA kommen. Ob du Probleme in der Familie, im Studium, oder einen Konflikt im Freundeskreis hast oder nicht weißt, wie du dein Lebensunterhalt finanzieren kannst, spielt dabei keine Rolle. Du bist immer willkommen in unserer Sprechstunde.
Die Sozialberatung des AStA versteht sich als erste Anlaufstelle für viele Problemlagen, ersetzt jedoch keine professionelle psychotherapeutische, medizinische oder rechtliche Beratung. Ebenso wenig bieten wir eine Studienverlaufsberatung oder eine Auskunftsstelle des Prüfungsamtes. Wir helfen dir jedoch, die richtigen Ansprechpersonen oder Institutionen zu finden und begleiten dich durch deine Notsituation.
Der AStA vergibt zinsfreie (Notfall) Darlehen bis zu 500 Euro. Das Darlehen kann nur für wichtige Rechnungen verwendet werden z.B. Miete, Strom etc..
In Ausnahmefällen kann eine zusätzliche Summe von 500 Euro beantragt werden, die eine separate Genehmigung durch das Studierendenparlament erfordert. Alle ordentlich immatrikulierten Studierenden sind antragsberechtigt. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten in Raten. Solange ein Darlehen läuft, kann kein weiteres aufgenommen werden.
Für den Antrag benötigst du:
- Studierendenausweis
- Personalausweis
- Mietvertrag (+ evtl. Meldebescheinigung)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (aller Konten)
- Ggf. Aufenthaltserlaubnis/Visum
- Ggf. unbezahlte Rechnungen/Mahnungen
- Ggf. Arbeitsvertrag oder Nachweis über Rückzahlungsmöglichkeit
Folgende Formulare sind für einen regulären BAföG-Antrag notwendig:
- Formblatt 01: Antrag auf Ausbildungsförderung
- Formblatt 03: Einkommenserklärung der Eltern
- Formblatt 02: Bescheinigung nach § 9 BAföG
- Formblatt 05: Leistungsbescheinigung ab dem 5. Semester
- Ggf. Formblatt 06: Auslandsausbildung
- Ggf. Formblatt 07: Aktualisierung des Einkommens
- Alle Formulare findest du online unter: BAföG-Antragsformulare.
Du darfst die Grenze von 6.240€ im Jahr, die du dir neben deiner BAföG Förderung dazu verdienst, nicht überschreiten. Dabei ist egal ob du zwölf Monate lang 520 € monatlich verdienst, oder in den Semesterferien z. B. vier Monate je ca. 1.560 € verdienst. Wenn du allerdings als Werkstudent 20 Stunden die Woche arbeitest ist dieser Fall nicht mehr gegeben und dein Verdienst wird dir angerechnet. Das bedeutet das deine BAföG Förderung geringer ausfällt. Verdienst du mehr als 992 € im Monat, wird dein BAföG dann komplett gestrichen.
Willst du als Student dauerhaft neben deinem Vollzeit-Studium jobben, ist diese Tätigkeit nur dann sozialversicherungsfrei (Werkstudentenprivileg), wenn dein Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewertet wird das durch die 20-Stunden-Regel. Achte also darauf das du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Überschreitest du diese Grenze wirst du dann wie ein regulärer Arbeitnehmer/in sozialversicherungspflichtig. Es gibt aber auch Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel. Arbeitest du während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien), überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende, und zwar nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von zwölf Monaten (nicht während eines Kalenderjahres). Die Voraussetzung dabei bleibt, dass das Studium gegenüber dem Job im Vordergrund steht. Dabei entscheidet allerdings nur deine Krankenkasse, ob diese Ausnahme gilt.
Bis zum 25. Lebensjahr bleibst du in der Regel kostenlos über deine Eltern gesetzlich versichert. Ab dann musst du dich selbst versichern, wobei die Beiträge derzeit rund 135 Euro monatlich betragen. Solltest du nebenbei jobben, achte darauf, dass dein Einkommen maximal 520 Euro monatlich beträgt, um in der Familienversicherung zu bleiben. Ab dem 30. Lebensjahr fällst du aus der Pflichtversicherung und musst dich freiwillig versichern, dann wird es oft teurer.
Zusätzlich zum BAföG stehen dir folgende Optionen zur Verfügung:
DAKA-Darlehen: Zinsfrei, max. 12.000 Euro, Rückzahlung nach 12 Monaten.
KfW-Studienkredit: Hoch Verzinst, bis zu 650 Euro monatlich.
Wohngeld: Eine Bezuschussung für Mietkosten, je nach Warmmiete und Einkommen.
Stipendien: Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, ideal als finanzielle Unterstützung und Karriereschub.
Seit 2024 hast du bis zum Ende des 4. Semesters Zeit, die Fachrichtung aus wichtigem Grund zu wechseln. Mögliche Gründe sind ein grundlegender Interessenwandel oder mangelnde Eignung. Ein Wechsel nach dem 4. Semester kann schwierig werden, sofern kein wichtiger Grund nachgewiesen wird.
Du kannst elternunabhängiges BAföG beantragen, wenn:
Du nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig warst.
Du bereits fünf Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.
Du Vollwaise bist oder deine Eltern rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage sind, Unterhalt zu leisten.
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Außerdem bietet das Studierendenwerk umfangreiche Beratungen rund ums Studium an, darunter Themen wie Studienfinanzierung, BAföG, Wohngeld, etc. Weitere Informationen findest du unter diesem Link.
Für alles weitere schreib einfach eine E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung Deines Anliegens und einem aussagekräftigen Betreff an
Krefeld West: kawtar.nassiri@asta.hn
Krefeld Süd: madleen.wiebe@asta.hn
Mönchengladbach: steven.schoefer@asta.hn
Besuche uns nächste Woche noch einmal!